Kündigung · Stand: Juli 2026

Kündigungsfristen 2026: Tabelle für Arbeitsvertrag & Mietvertrag

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist im Arbeitsrecht beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate. Mieter kündigen immer mit 3 Monaten Frist, Vermieter je nach Wohndauer mit 3, 6 oder 9 Monaten (§ 573c BGB). Gegen eine Arbeitgeber-Kündigung bleiben nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Wer selbst kündigt, hat gesetzlich immer vier Wochen Frist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB) — vier Wochen heißt 28 Tage, nicht ein Monat. Die verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber, es sei denn, Ihr Vertrag erklärt sie ausdrücklich auch für Sie. In der Probezeit (höchstens 6 Monate) können beide Seiten mit 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen.

Wichtig vor der Eigenkündigung: Ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) — zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag: Er darf für Sie keine längere Frist vorsehen als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Welche Fristen gelten für den Arbeitgeber? (Tabelle)

Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB). Seit 2019 zählen dabei alle Beschäftigungsjahre — auch die vor dem 25. Geburtstag (die frühere Ausnahme wurde nach dem EuGH-Urteil „Kücükdeveci“ gestrichen):

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist des Arbeitgebers
unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahre1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahre2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahre3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahre4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahre5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahre6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahre7 Monate zum Monatsende

Tarifverträge können abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB). Auch im Kleinbetrieb mit höchstens 10 Beschäftigten gelten diese Fristen — dort entfällt nur der Kündigungsschutz nach dem KSchG, nicht die Frist.

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Wie lange kann ich gegen eine Kündigung klagen?

Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Wer sie verpasst, für den gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) — selbst formale Fehler sind dann geheilt. Die Frist gilt für alle Unwirksamkeitsgründe und auch im Kleinbetrieb. Zum Fristbeginn zählt der Einwurf in den Briefkasten zu den üblichen Postzustellzeiten (BAG, 20.06.2024, 2 AZR 213/23) — nicht erst das tatsächliche Lesen.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift — die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). E-Mail, Scan, Fax, WhatsApp oder digitale Signatur machen die Kündigung nichtig. Daran hat auch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, seit 2025) nichts geändert: Es digitalisierte Arbeitsverträge und Zeugnisse, nahm Kündigung und Aufhebungsvertrag aber ausdrücklich aus. Auch die Mietvertragskündigung braucht die schriftliche Form (§ 568 BGB).

Welche Sonderregeln gelten?

Sonderfälle beim Kündigungsschutz
PersonengruppeRegelung
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen Frist, zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB)
AuszubildendeIn der Probezeit (1–4 Monate) beidseitig fristlos kündbar; danach für den Betrieb nur noch außerordentlich, für Azubis mit 4 Wochen bei Berufsaufgabe (§ 22 BBiG)
Schwangerschaft & nach EntbindungKündigungsverbot während der Schwangerschaft und mind. 4 Monate nach der Entbindung; Ausnahme nur mit Behördenzustimmung (§ 17 MuSchG)
ElternzeitKündigungsverbot ab Elternzeitverlangen (frühestens 8 bzw. 14 Wochen vor Beginn) und während der gesamten Elternzeit (§ 18 BEEG)
SchwerbehinderungKündigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts; Mindestfrist 4 Wochen (§§ 168, 169 SGB IX); gilt nicht in den ersten 6 Monaten
Insolvenz des ArbeitgebersHöchstfrist 3 Monate zum Monatsende — längere Fristen werden gekappt (§ 113 InsO)

Welche Kündigungsfristen gelten beim Mietvertrag?

Im Mietrecht ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c BGB). Geht die Kündigung also bis zum 3. Werktag im August zu, endet das Mietverhältnis am 31. Oktober. Der Samstag zählt als Werktag (BGH VIII ZR 206/04). Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Wohndauer — für Mieter nie:

Kündigungsfristen im Mietrecht
Wer kündigt?Frist
Mieter (immer, unabhängig von der Wohndauer)3 Monate
Vermieter bei unter 5 Jahren Mietdauer3 Monate
Vermieter ab 5 Jahren Mietdauer6 Monate
Vermieter ab 8 Jahren Mietdauer9 Monate

Vermieter brauchen zusätzlich ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf, § 573 BGB) und müssen auf das Widerspruchsrecht des Mieters hinweisen.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung bis zum regulären Fristablauf unzumutbar macht (§ 626 BGB) — und sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erklärt werden. Verbreiteter Irrtum: Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Umgekehrt hat das BAG mehrfach entschieden (u. a. 13.12.2023, 5 AZR 137/23), dass eine passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist reichende Krankschreibung ihren Beweiswert verlieren kann — dann ist die Entgeltfortzahlung in Gefahr.

Häufige Fragen zu Kündigungsfristen

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?+

Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen (28 Tage — nicht ein Monat) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen — maßgeblich ist immer der Vertrag, solange Ihre Frist nicht länger ist als die des Arbeitgebers.

Gilt die verlängerte Kündigungsfrist auch, wenn ich selbst kündige?+

Nein. Die Staffel nach Betriebszugehörigkeit (1 bis 7 Monate) gilt nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer kündigen gesetzlich immer mit vier Wochen zum 15. oder Monatsende — es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt etwas anderes.

Ist eine Kündigung per E-Mail, Scan oder WhatsApp wirksam?+

Nein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift im Original — die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Daran hat auch das Bürokratieentlastungsgesetz 2025 nichts geändert. Eine E-Mail- oder WhatsApp-Kündigung ist nichtig.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Klagefrist verpasse?+

Dann gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) — selbst wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Das gilt auch im Kleinbetrieb.

Kann mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?+

Ja — das ist ein verbreiteter Irrtum. Eine Krankschreibung schützt nicht vor der Kündigung. Umgekehrt gilt seit den BAG-Urteilen 2023–2025: Wer sich passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist krankmeldet, riskiert den Beweiswert der AU-Bescheinigung und damit die Entgeltfortzahlung.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?+

Schriftlich (§ 568 BGB) und so, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht — dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Der Samstag zählt dabei als Werktag (BGH VIII ZR 206/04). Die Mieterfrist bleibt immer drei Monate, egal wie lange Sie schon wohnen.

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Quellen: §§ 622, 623, 626 BGB, § 573c BGB, §§ 4, 7, 23 KSchG, § 22 BBiG, § 17 MuSchG, § 18 BEEG, §§ 168 ff. SGB IX, § 113 InsO, § 159 SGB III; BAG 2 AZR 213/23, 5 AZR 137/23; BGH VIII ZR 206/04. Stand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind Ihr Vertrag und der Einzelfall. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung; bei einer Kündigungsschutzklage hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.