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Widerspruchsfrist Kündigung: So berechnen Sie die Frist
Nach einer Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wer diese Frist verpasst, verliert fast alle Rechte – unabhängig davon, ob die Kündigung wirksam war.
Widerspruchsfrist Kündigung: Die Antwort in Kürze
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 Satz 1 KSchG). Diese Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung und endet um Mitternacht des letzten Tages – auch wenn dieser auf einen Montag fällt. Wer die Frist verpasst, gilt die Kündigung als wirksam.
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